Hat im Fall einer unbescheinigten Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger eine Haftungsinanspruchnahme des Schuldners der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG zu erfolgen? Verstößt die Regelung des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 6 K 2703/15