Ist bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen, so dass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern?
Vorinstanz: Finanzgericht München, Außensenate Augsburg - 6 K 756/18