Setzt die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft unmittelbar und persönlich mitarbeiten?
Vorinstanz: Finanzgericht Schleswig-Holstein - 4 K 93/14