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Mündl. Verhandlung: VIII R 27/18

Ist die Aufnahme eines Kinder oder eines Jugendlichen in den Haushalt des Erziehers zur auf Dauer angelegten Vollzeitbetreuung im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach § 35 SGB VIII stets als einkommensteuerbare und einkommensteuerpflichtige Erwerbstätigkeit anzusehen oder greift die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG?

Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 9 K 9105/16

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