Stellt bei periodenübergreifenden Zu- und Abflüssen aus Stillhaltergeschäften eine im Folgejahr geleistete Zahlung aus dem Glattstellungsgeschäft ein rückwirkendes Ereignis dar, so dass die im Streitjahr vereinnahmte Stillhalterprämie um die im Folgejahr geleisteten Aufwendungen zu mindern ist?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 6 K 1458/19