VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Handelt es sich bei dem schwarzen Anzug, der schwarzen Damenbluse und dem schwarzen Damenpullover sowie den schwarzen Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben abziehbar sind?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3278/15