Weisen die Tätigkeitsbereiche "Praxis für Allgemeinmedizin" und "Prüfarzttätigkeit für Medikamentenstudien" eine gewisse organisatiorische Selbständigkeit auf, sodass die Veräußerung der Praxis für Allgemeinmedizin eine tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung darstellt?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 1 K 311/16