Sind bei der Veräußerung eines im Ausland belegenen, zuvor vermieteten Grundstücks für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 4 EStG die historischen Anschaffungskosten auch dann um die Absetzung für Abnutzung zu mindern, wenn sich diese aufgrund der Regelungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bisher nicht mindernd auf die inländische Steuerbemessungsgrundlage ausgewirkt hat?
Vorinstanz: Finanzgericht Hessen - 4 K 2334/13