Unterliegen Kapitalerträge, die einer GbR für die Kapitalüberlassung an eine KG auf ihren Vorschusskonten gutgeschrieben wurden, unter Berücksichtigung der Grundsätze zum Nahestehen i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG (hier: zwischen der von den Klägern beherrschten GbR und der von Familienstiftungen beherrschten KG) der tariflichen Einkommensteuer oder der Abgeltungsteuer?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 8 K 3000/13