Ist § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG im Wege einer teleologischen Reduktion nicht anzuwenden, wenn eine Verlagerung von stillen Reserven auf ein Körperschaftssteuersubjekt ausgeschlossen ist, weil es im Zuge der nachträglichen Begründung oder Erhöhung des Anteils einer Körperschaft an den vorher nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgütern zur Aufdeckung der stillen Reserven dieser Wirtschaftsgüter kommt?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 7 K 1253/17