Besteuerung der Beförderung von kranken und verletzten Personen Erfordert es § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, dass die vorhandenen, besonderen Einrichtungen eines Fahrzeuges auch tatsächlich Verwendung im Rahmen des Transports finden?
Kommt eine unmittelbare Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL in Betracht und wird diese Anwendung auch nicht durch Art. 134 Buchst. b MwStSystRL ausgeschlossen?