Sind Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerpflichtige Entgelte anzusehen, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann?
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht - 4 K 41/22Mündl. Verhandlung: XI R 36/22
13. November 2024 / 12:00 Uhr