Sind Beitragszahlungen an ein Fitnesscenter auch dann als umsatzsteuerpflichtige Entgelte anzusehen, wenn das Fitnesscenter auf Grund einer vorübergehenden, pandemiebedingten Schließung keine Nutzung seiner Räumlichkeiten anbieten kann?
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg - 6 K 239/21Mündl. Verhandlung: XI R 5/23
13. November 2024 / 11:00 Uhr