VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Ist die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 KraftStG für Fahrzeuge, die ausschließlich zur Krankenbeförderung verwendet werden, für einen u.a. mit Auffahrrampe und Befestigungseinrichtungen für Rollstühle versehenen Kleinbus zu gewähren, mit dem kranke und behinderte Menschen überwiegend zu Rehabilitationszwecken zu Tagespflegeeinrichtungen und zurück transportiert werden?
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 8 K 8214/18