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75. Geburtstag des ehemaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs Dr. h.c. Wolfgang Spindler

Der frühere Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. h.c. Wolfgang Spindler feiert am 30. März 2021 seinen 75. Geburtstag.

Dr. h.c. Spindler studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Im Jahr 1975 begann er seine berufliche Laufbahn in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach wenigen Jahren wechselte er als Richter an das Finanzgericht Düsseldorf, dem er – unterbrochen durch eine dreijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht – bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Juli 1991 angehörte. Dort wurde er Mitglied des IX. Senats, der seinerzeit im Wesentlichen für Rechtsstreitigkeiten über die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zuständig war.

Anfang 2000 wurde Wolfgang Spindler zum Vorsitzenden Richter und gleichzeitig zum Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt. Seine Laufbahn wurde im Jahr 2005 gekrönt, als er zum Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts für Steuer- und Zollsachen aufstieg. Der Einsatz für die Verbesserung des Steuerrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger prägte seine Amtszeit. Ein besonderes Anliegen war es ihm dabei, die Stellung der Finanzgerichtsbarkeit als der verbindlichen Interpretin der Steuergesetze und Kontrollinstanz gegenüber der Finanzverwaltung zu stärken. In diesem Zusammenhang hat er sich nachdrücklich gegen die Nichtanwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs mit Breitenwirkung durch die Finanzverwaltung ausgesprochen. Seine erfolgreiche Tätigkeit in höchsten Ämtern der Justiz wurde vielfach gewürdigt. So verlieh ihm die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Jahr 2004 die Ehrendoktorwürde und die Fachwelt widmete ihm die vielbeachtete Festschrift „Steuerrecht im Rechtsstaat“ anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand.

 

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