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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

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Dr. Albert Beermann verstorben

Dr. Albert Beermann, von 1994 bis 1998 Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, ist am 26. Oktober 2020 im Alter von 87 Jahren verstorben.

Der gebürtige Westfale begann seinen beruflichen Werdegang im Steuerrecht nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1962 in der Bundesfinanzverwaltung. Nach mehrjähriger Tätigkeit bei der Oberfinanzdirektion Münster und als Leiter des Hauptzollamts Oldenburg war er von 1968 bis 1972 wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesfinanzhof und anschließend Referent beim Bundesministerium der Finanzen in Bonn.

Am 1. Dezember 1977 wurde er zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und Mitglied des für Zölle und Verbrauchsteuern zuständigen VII. Senats. Über einen Zeitraum von mehr als zwanzig Jahren hat Albert Beermann die Rechtsprechung dieses Senats entscheidend mitgestaltet, zunächst als Richter, ab Oktober 1990 als Vorsitzender des Senats und ab 1994 auch als Vizepräsident des Bundesfinanzhofs. Ende Januar 1998 trat er nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

Über sein Richteramt hinaus hat sich Albert Beermann in unterschiedlichsten Funktionen für die Belange des Bundesfinanzhofs eingesetzt. Neben seiner Tätigkeit als Präsidialrichter und Mitglied des Präsidiums hat er schon früh die Bedeutung der elektronischen Medien erkannt und als der für die Informationstechnik und Dokumentation zuständige Richter die Auf- und Ausbauphasen des JURIS-Projekts maßgeblich beeinflusst.

Wissenschaftlich hervorgetreten ist Albert Beermann insbesondere als Herausgeber wie auch als Mitautor von Standardkommentaren zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung.
Sein Wirken wurde durch die Verleihung des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt.

 

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