Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Dr. Peter Brandis tritt mit Ablauf des Monats Juli 2025 in den Ruhestand.
Dr. Brandis hat nach Abitur, der Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und rechtswissenschaftlichem Studium zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln gearbeitet; nach Promotion und zweitem Staatsexamen kehrte er zunächst in diese Stelle zurück, nahm ein Jahr später aber eine Tätigkeit als hauptamtlicher Dozent (Ertragsteuerrecht) an der Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen auf. Als Oberregierungsrat wechselte Dr. Brandis im Jahr 1992 in die Finanzgerichtsbarkeit und war als Richter am Finanzgericht Düsseldorf tätig.
Am 17.08.2005 wurde Dr. Brandis zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und dem I. Senat zugewiesen, der vor allem für Körperschaftsteuer und das internationale Steuerrecht zuständig ist. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter Ende November 2018 übernahm er zunächst den Vorsitz im XI. Senat (Umsatzsteuer und Ertragsteuer); ab Mitte 2020 übernahm er jeweils parallel die Funktion als Vorsitzender des V. Senats (Umsatzsteuer) bis Ende 2020 und im Januar 2021 als Vorsitzender des I. Senats. Anfang 2022 wurde auch die zweite Doppelfunktion aufgelöst und er verblieb Senatsvorsitzender in „seinem“ I. Senat.
In den 20 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Dr. Brandis aufgrund seiner hervorragenden (steuer-)juristischen Kenntnisse weitreichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen und grundlegende und richtungweisende Entscheidungen, z.B. als Berichterstatter in den beiden in seiner Amtszeit beim I. Senat anhängigen Verfahren zu sog. Cum-Ex-Strukturen, maßgeblich mitbestimmt. Seinen eigenen Anspruch, als Richter höchsten Ansprüchen des verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutzes für die Beteiligten gerecht zu werden, hat er über alle Jahre mit großem Engagement vorgelebt und mit Begeisterung und Empathie in seiner gesamten beruflichen Umgebung vermitteln können. Zusätzlich zu seiner rechtsprechenden Tätigkeit hat sich Dr. Brandis von 2013 bis 2019 als Richter für Angelegenheiten der Bibliothek engagiert und die Vertretung des Pressesprechers wahrgenommen.
Der steuerlichen Fachwelt ist Dr. Brandis insbesondere als Mitherausgeber und Mitautor jeweils führender Standardkommentare zum Ertragsteuerrecht, zum steuerlichen Verfahrensrecht und zum internationalen Steuerrecht bekannt. Auch als Mitherausgeber einer Zeitschrift zum internationalen Steuerrecht und durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie durch Vorträge insbesondere auf steuerwissenschaftlichen Fachveranstaltungen ist er besonders hervorgetreten. Seine hohe fachliche Kompetenz führte auch dazu, dass er in den wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V. berufen wurde; er war auch Vorstandsmitglied sowohl der bayerischen Sektion der International Fiscal Association (IFA-Deutschland) als auch des Münchner Unternehmenssteuerforum e.V..
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