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Neue Richterin und neuer Richter am Bundesfinanzhof

Am 9. April 2015 wurden die Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Münster Dr. Sabine Haunhorst und der Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg Dr. Harald Schießl zu neuen Richtern am Bundesfinanzhof ernannt.

Frau Dr. Haunhorst war nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst von November 1994 bis September 1998 als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Rechtsanwaltssozietät in Osnabrück und Dresden tätig. Von Oktober 1998 bis September 2002 war sie Richterin am Sächsischen Finanzgericht in Leipzig, ab Oktober 2002 Richterin am Finanzgericht Münster. Am 1. September 2013 wurde sie dort zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Als Vorsitzende leitete sie einen Senat, der für die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Ertragsteuerrechts und des Familienleistungsausgleichs sowie für besondere Streitfragen aus dem Bereich der Abgabenordnung zuständig ist. Seit Januar 2009 war sie zusätzlich Dezernentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Frau Dr. Haunhorst dem VIII. Senat zugewiesen, der vornehmlich für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen zuständig ist.

Herr Dr. Schießl trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften und wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung im Jahr 2001 in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaates Bayern ein. Von April 2004 bis August 2006 war er Referent im Bundesministerium der Finanzen. Von September 2006 bis März 2009 war er zunächst in der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und anschließend in der Steuerabteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg tätig. Im April 2009 wechselte Herr Dr. Schießl als Richter an das Finanzgericht Baden-Württemberg. Seit Oktober 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet.

Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Herrn Dr. Schießl dem IV. Senat zugewiesen, der vornehmlich für Personengesellschaften und die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zuständig ist.

 

Bundesfinanzhof
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