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Otfried Michl tritt in den Ruhestand

Richter am Bundesfinanzhof Otfried Michl tritt mit Ablauf des Monats Juli 2025 in den Ruhestand.

Der in Stuttgart gebürtige Steuerjurist begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Referendarzeit im Jahr 1987 in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg, wo er im Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Stuttgart und anschließend beim Finanzamt Stuttgart-Körperschaften als Sachgebietsleiter Körperschaften tätig war. Während dieser Zeit war er von Januar 1992 bis Februar 1995 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet, wo er im VIII. und X. Senat eingesetzt wurde. In direktem Anschluss erfolgten zunächst eine Abordnung und dann im März 1996 der Wechsel an das Sächsische Finanzgericht in Leipzig, dem er - zuletzt als Vorsitzender Richter – insgesamt dreizehn Jahre angehörte.

Am 3. August 2009 wurde Herr Michl zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Das Präsidium wies ihn zunächst dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftsteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senat zu. Im Oktober 2011 wechselte er in den XI. Senat, der im Wesentlichen mit Umsatzsteuer und seit dem Jahr 2018 auch mit Körperschaftsteuer befasst ist (war) und dem er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand angehörte. In den 16 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit, während der er neun Jahre lang auch als ständiger Vertreter des Senatsvorsitzenden agierte, hat er mit seiner steuerrechtlichen Expertise die Rechtsprechung „seiner“ beiden Senate maßgeblich mitbestimmt und war an weitreichenden Entscheidungen mit anspruchsvollen Fragestellungen insbesondere auch aus dem Unionsrecht beteiligt.

Neben seiner rechtsprechenden Tätigkeit hat sich Herr Michl in bedeutendem Umfang für die Belange des Bundesfinanzhofs und seiner Richterkolleginnen und -kollegen engagiert. Er gehörte vier Jahre dem Präsidium des Gerichts an und war von 2013 bis 2018 Vorsitzender des Richtervereins.

Der steuerlichen Fachwelt ist Herr Michl zudem als Mitautor eines Standardkommentars zum Umsatzsteuerrecht bekannt.

Pressestelle       Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher  Tel. (089) 9231-300

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