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Richter am Bundesfinanzhof Degenhard Freiherr von Twickel tritt in den Ruhestand

Richter am Bundesfinanzhof Degenhard Freiherr von Twickel wird mit Ablauf des 15. September 2013 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten und damit die aktive richterliche Tätigkeit beenden.

Herr von Twickel begann seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Sachgebietsleiter im Finanzamt Brilon wurde er im Juni 1983 in das Bundesministerium der Finanzen berufen; als Referent in der Abteilung für Besitz- und Verkehrsteuern war er hier vornehmlich mit Fragen des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrechts befasst. 1987 wechselte er als Richter zum Finanzgericht Münster. Am 1. August 2003 wurde er nach Wahl durch den Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt.

Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war Herrn von Twickel zunächst Mitglied im VI. (Lohnsteuer-)Senat. Ab Dezember 2005 hat ihn das Präsidium dem IV. Senat (zuständig für Einkommensteuer natürlicher Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie für Personengesellschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft) zugewiesen, dem er bis heute - seit November 2010 als Vertreter des Vorsitzenden - angehört.

Als Revisionsrichter hat Herr von Twickel grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Auch über sein Richteramt hinaus hat er sich in besonderer Weise für die weiteren Belange des Gerichts engagiert. Seit 2006 ist er Mitglied des Präsidialrats des Gerichtshofs. Als langjähriges Mitglied im Bibliotheksausschuss hat er wesentlichen Anteil an dem anerkanntermaßen hohen Standard der Bibliothek des Bundesfinanzhofs.

In der steuerlichen Fachwelt ist Herr von Twickel als Mitautor eines Standardkommentars zum Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrechts hervorgetreten.

 

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