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Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Silvia Schuster tritt in den Ruhestand

Die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Silvia Schuster tritt am 30. Juni 2018 in den Ruhestand. Sie wird heute im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verabschiedet.

Ihre berufliche Laufbahn begann Frau Schuster 1978 im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Nach einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Referentin in der Bayerischen Staatskanzlei war sie von 1985 bis März 1989 Sachgebietsleiterin in den Finanzämtern Starnberg und München I. Im Anschluss hieran war sie über zehn Jahre Referatsleiterin in der Steuerabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen.

Bei ihrer Berufung an den Bundesfinanzhof im September 2000 wurde Frau Schuster dem X. Senat zugewiesen, der vor allem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, für Sonderausgaben und für die Rentenbesteuerung zuständig ist. Am 24. August 2011 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin ernannt und wechselte in den VII. Senat. Sie kehrte zwei Jahre später in den X. Senat zurück, den sie bis zuletzt als Vorsitzende leitete.

Bei ihrer langjährigen richterlichen Tätigkeit hat Silvia Schuster in ihren Fachsenaten wie auch im Großen Senat, dem sie seit August 2011 ununterbrochen angehörte, grundlegende und richtungweisende Entscheidungen maßgeblich mitbestimmt. Im steuerrechtlichen Fachschrifttum ist sie durch zahlreiche Veröffentlichungen hervorgetreten.

Die in ihrem Senat wie auch im gesamten Gericht hochangesehene Richterin hat im Gericht zahlreiche Zusatzaufgaben wahrgenommen. So war sie über jeweils mehrere Jahre als Präsidialrichterin, als Richterin für Angelegenheiten der Dokumentation und Information und als Mitglied im Präsidialrat des Gerichts tätig. Die außerordentliche persönliche Wertschätzung, die Silvia Schuster innerhalb des Gerichts genießt, führte auch dazu, dass sie am 1. April 2016 zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs ernannt wurde.

 

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