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Karmesinrote Richterrobe und Barett gehören zur Amtstracht.

Oberster Gerichtshof des Bundes
für Steuern und Zölle

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Willkommen am Bundesfinanzhof zum Tag des offenen Denkmals am 14. September 2025

Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens öffnet der Bundesfinanzhof am Tag des offenen Denkmals 2025 seine Türen für alle interessierten Besucherinnen und Besucher. Erfahren Sie, welcher Geheimvertrag hier geschlossen wurde, was das Gebäude mit dem Prinzregententheater gemeinsam hat und wie es 1950 zum Sitz des Bundesfinanzhofs wurde.

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Höchste Gerichtsinstanz
auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts

Der Bundesfinanzhof ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er ist einer der gemäß Artikel 95 des Grundgesetzes errichteten fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

Video zum Bundesfinanzhof
Großaufnahme vom goldenen Bundesfinanzhof-Wappen mit Bundesadler

Rechtsschutz und Rechtsfrieden
sichert der Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof gewährleistet effektiven Rechtsschutz, klärt Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und trägt mit seinen Urteilen zum Rechtsfrieden sowie zur Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Steuer- und Zollrecht bei.

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
gesamte Gebäudefront des Bundesfinanzhofs vom Fußweg der Ismaninger Straße aus gesehen

Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt in den Ruhestand

Die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt am 31. Oktober 2020 in den Ruhestand.

Christine Meßbacher-Hönsch begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen im Jahr 1982 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Ende 1990 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie – ab April 2004 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.

Nach ihrer Berufung an den Bundesfinanzhof wurde Frau Meßbacher-Hönsch am 02.10.2006 dem XI. Senat zugewiesen, der zu jener Zeit im Wesentlichen mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden und später mit Umsatzsteuer befasst war. Ab Januar 2009 gehörte sie zusätzlich dem II. Senat an, dessen Mitglied sie sechs Monate später ausschließlich wurde. Seit April 2016 führt Frau Meßbacher-Hönsch den Vorsitz des hauptsächlich für Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen II. Senats. Sie wurde am 9. April 2019 zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs ernannt.

In den 14 Jahren ihrer revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Frau Meßbacher-Hönsch weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen. Zahlreiche grundlegende und richtungsweisende Entscheidungen tragen ihre Handschrift.

Über ihr Richteramt hinaus hat Frau Meßbacher-Hönsch ihren Blick schon früh auf die übergreifenden Belange des Bundesfinanzhofs und seiner Angehörigen gerichtet und sich weit über das übliche Maß hinaus in unterschiedlichen Funktionen engagiert. So setzte sie sich als Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts und Vertrauensrichterin der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über viele Jahre hinweg für die Interessen der Angehörigen des Bundesfinanzhofs erfolgreich ein und hat mit dieser Tätigkeit sowohl im richterlichen als auch nichtrichterlichen Bereich des Gerichts hohe Anerkennung erfahren und Ansehen erworben. Lange Zeit war sie außerdem Mitglied des Präsidiums und in ihrer Funktion als Vizepräsidentin auch Mitglied des Präsidialrats. Seit Eintritt des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs in den Ruhestand übernahm sie die verantwortliche Leitung des Gerichts.

 

Bundesfinanzhof
Pressestelle       Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher  Tel. (089) 9231-300

Aktuelle Entscheidungen

Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt in den Ruhestand

Die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt am 31. Oktober 2020 in den Ruhestand.

Christine Meßbacher-Hönsch begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen im Jahr 1982 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Ende 1990 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie – ab April 2004 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.

Nach ihrer Berufung an den Bundesfinanzhof wurde Frau Meßbacher-Hönsch am 02.10.2006 dem XI. Senat zugewiesen, der zu jener Zeit im Wesentlichen mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden und später mit Umsatzsteuer befasst war. Ab Januar 2009 gehörte sie zusätzlich dem II. Senat an, dessen Mitglied sie sechs Monate später ausschließlich wurde. Seit April 2016 führt Frau Meßbacher-Hönsch den Vorsitz des hauptsächlich für Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen II. Senats. Sie wurde am 9. April 2019 zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs ernannt.

In den 14 Jahren ihrer revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Frau Meßbacher-Hönsch weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen. Zahlreiche grundlegende und richtungsweisende Entscheidungen tragen ihre Handschrift.

Über ihr Richteramt hinaus hat Frau Meßbacher-Hönsch ihren Blick schon früh auf die übergreifenden Belange des Bundesfinanzhofs und seiner Angehörigen gerichtet und sich weit über das übliche Maß hinaus in unterschiedlichen Funktionen engagiert. So setzte sie sich als Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts und Vertrauensrichterin der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über viele Jahre hinweg für die Interessen der Angehörigen des Bundesfinanzhofs erfolgreich ein und hat mit dieser Tätigkeit sowohl im richterlichen als auch nichtrichterlichen Bereich des Gerichts hohe Anerkennung erfahren und Ansehen erworben. Lange Zeit war sie außerdem Mitglied des Präsidiums und in ihrer Funktion als Vizepräsidentin auch Mitglied des Präsidialrats. Seit Eintritt des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs in den Ruhestand übernahm sie die verantwortliche Leitung des Gerichts.

 

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