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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 71/09

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2010

EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a

Überschrittener Grenzbetrag: Berechnung des Grenzbetrages bei nach Ausbildungsende ausgeübter Vollzeiterwerbstätigkeit? Ist mit dem Urteil III R 15/06 die Rechtsprechung zur Vollzeiterwerbstätigkeit vollständig aufgegeben worden? Sind demnach immer alle Einkünfte und Bezüge in die Berechnung des maßgeblichen Grenzbetrages einzubeziehen, wenn die Berufsausbildung ernsthaft und nachhaltig betrieben wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 30.09.2009 (15 K 4679/08 Kg)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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