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BFH Anhängiges Verfahren III R 41/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2010

EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c ; EStG § 32 Abs 4 S 2

Vollzeiterwerbstätigkeit während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz - Ist das Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen? Sind die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 28.04.2010 (7 K 4114/09 Kg)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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