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Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 67/11

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2012

KStG § 8 Abs 4 S 2

Sind auch selbst erwirtschaftete Forderungen in das sog. neue Betriebsvermögen im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F. einzubeziehen? Zu welchem Zeitpunkt wird eine Anteilsübertragung wirksam, wenn in derselben Urkunde eine Kapitalerhöhung (Erhöhung des Stammkapitals von 50.000 DM auf 26.000 €) durch Aufstockung der veräußerten Anteile vereinbart wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 18.07.2011 (9 K 2404/09 K,G)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 04.12.2012, unzulässig.

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