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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren VII R 41/20

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2020

AO § 218 ; AO § 226 ; UStG § 27 Abs 19 ; BGB § 313

1. War die Aufrechnung der an das FA abgetretenen Umsatzsteuernachforderungsansprüche mit Erstattungsansprüchen bzgl. Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag rechtsfehlerhaft?

2. War es rechtserheblich, dass nicht die Klägerin (Leistungsempfängerin), sondern ihre Organträgerin den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer gem. § 27 Abs. 19 UStG gestellt hat?

3. Wurden zivilrechtliche Ansprüche gegen die Klägerin, auf Grund der Einführung des § 27 Abs. 19 UStG, zu Unrecht gem. § 313 BGB hergeleitet und hätte die Beurteilung über das Bestehen der Umsatzsteuernachforderungsansprüche auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden müssen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 17.06.2020 (15 K 3839/17 AO)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 45/20

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