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EuG Anhängiges Verfahren T-193/10

Aufnahme in die Datenbank am 12.07.2010

AEUV Art 107 ; AEUV Art 108 Abs 2 ; AEUV Art 108 Abs 3 ; AEUV Art 296

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 26.04.2010, mit dem Antrag,

- die im Schreiben vom 15. Februar 2010 enthaltene Entscheidung der Kommission, mit der diese die Beschwerde der Klägerin zurückweist, für nichtig zu erklären;

- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

(Die Beschwerde betreffe sowohl die Befreiung von der kommunalen Grundsteuer als auch die teilweise Befreiung (in Höhe von 50 %) von der Körperschaftsteuer nach italienischem Steuerrecht.)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache

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