EGRL 112/2006
Vorabentscheidungsersuchen der Corte di Giustizia Tributaria di secondo grado dell'Umbria - Perugia (Italien), eingereicht am 05.02.2026, zu folgender Frage:
Ist die - auf einer unionsrechtlichen Grundsätzen zuwiderlaufenden Auslegung des Gesetzes Nr. 42/991 und der betreffenden angeführten Bestimmungen beruhende - Nichtgewährung des Rechts auf Mehrwertsteuerbefreiung in Bezug auf Leistungen von Massagetherapeuten, die sich nach dem 17. März 1999 in die auslaufende Sonderliste eingetragen haben, mit den Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar?