AEUV Art 63
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributario (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD) (Portugal), eingereicht am 09.04.2026, zu folgenden Fragen:
1. Steht der Effektivitätsgrundsatz oder jeder andere einschlägige Grundsatz des Unionsrechts einer nationalen Verfahrensvorschrift (wie Art. 43 LGT) entgegen, wenn diese dahin ausgelegt wird, dass Zinsen auf eine in einer mit dem Unionsrecht (wie Art. 63 AEUV) unvereinbaren Weise einbehaltene Quellensteuer erst ab dem Zeitpunkt der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zurückweisung des vorherigen Verwaltungsrechtsbehelfs gegen die betreffenden Quellensteuerabzüge anfallen?
2. Stehen der Effektivitätsgrundsatz und/oder der Neutralitätsgrundsatz oder ein anderer einschlägiger Grundsatz des Unionsrechts der Zahlung von Erstattungszinsen zu einem festen, von der Regierung festgelegten Zinssatz (z. B. 4 % pro Jahr) entgegen, der in keinem Zusammenhang mit der jährlichen nationalen Inflationsrate oder dem vom Banco de Portugal für Kreditinstitute festgesetzten Basiszinssatz oder den von inländischen Geschäftsbanken für Personen, die keine Kreditinstitute sind, angewandten durchschnittlichen Zinssätzen steht? Stellt sich diese Frage nur, wenn diese Sätze zu einem bestimmten Zeitpunkt über dem von der Regierung festgelegten pauschalen Satz (z. B. 4 % pro Jahr) liegen?
3. Stehen Grundsätze des Unionsrechts der Zahlung von "einfachen Zinsen" (anstelle von "Zinseszinsen") auf eine in einer mit dem Unionsrecht (wie Art. 63 AEUV) unvereinbaren Weise einbehaltene Quellensteuer entgegen? Ist es von Bedeutung, dass inländische Geschäftsbanken in der Regel "Zinseszinsen" für Termineinlagen (Zinskapitalisierung) anwenden?