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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 8/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

AO § 222 ; AO § 240 ; AO § 16 ; FVG § 5 Nr 11

Streitig ist die Erhebung und Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Stundung von Säumniszuschlägen. Der Inkasso-Service Familienkasse sei für die Entscheidungen gemäß der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO und § 5 Nr. 11 FVG sachlich zuständig gewesen.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 17.12.2020 (10 K 2208/19)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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