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BFH Anhängiges Verfahren VII R 19/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021

AO § 218 Abs 2 S 1 ; AO § 240 ; AO § 37 ; FGO § 68

Erzeugt ein Vorauszahlungsbescheid aufgrund der Vorschriften des § 37 AO nur eine Fälligkeit für quartalsweise Steuervorauszahlungen eines einzigen Steuerjahres oder auch für folgende Steuerjahre? Ist eine wirksame Rechtsgrundlage für die Fälligkeit einer Vorauszahlung festzustellen, wodurch eine Säumnis entsteht? Verstößt § 240 AO gegen das Übermaßverbot und ist deshalb verfassungswidrig und nichtig?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 22.04.2021 (12 K 1420/20 AO)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 30/21

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