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BFH Anhängiges Verfahren II R 56/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2023

GrEStG § 6a ; GrEStG § 1 Abs 3 Nr 4 ; UmwG § 1 Abs 2 Nr 2

Greift die Steuerbefreiung gemäß § 6a GrEStG auch bei der Abspaltung zur Neugründung, wenn die neu gegründete Gesellschaft nicht an der abspaltenden Gesellschaft beteiligt ist, aber eine Personenidentität besteht?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 30.11.2022 (5 K 969/22)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 21.05.2025, durcherkannt

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