GewStG § 3 Nr 13
Zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.05.2025, durcherkannt
Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2024
GewStG § 3 Nr 13
Zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
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