EStG § 4 Abs 4 ; EStG § 12 Nr 1
Geltendmachung von Betriebsausgaben: Strittig ist die Abzugsfähigkeit von Bargeldern, die der Kläger an seinen Bruder aus betrieblichem Anlass übergeben hat und die in der Folge vom Bruder zumindest teilweise veruntreut wurden.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger