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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 8/24

Aufnahme in die Datenbank am 19.04.2024

AEUV Art 49 ; EStG § 43b Abs 1 S 1 ; EStG § 43b Abs 1 S 4 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1

1. Ist der Begriff "anlässlich" im Sinne des § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG so zu verstehen, dass Gewinne, die noch vor dem Beginn des Liquidationszeitraums entstanden sind, deren Ausschüttung jedoch im Liquidationszeitraum beschlossen wird, von der Befreiung in § 43b Abs. 1 Satz 1 EStG ausgeschlossen sind?

2. Ist bei einem weiten Verständnis des Begriffs "anlässlich" im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen, die zeitlich vor dem Auflösungsbeschluss entstanden sind, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht anzunehmen?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 26.10.2022 (2 K 2446/19)

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