EGV 883/2004 Art 68 ; EGV 987/2009 Art 60 ; EStG § 62 ; EStG § 65
Hat der in Deutschland wohnende Vater, der polnischer Staatsangehöriger ist, Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn seine Ehefrau in Polen erwerbstätig war und der polnische Familienleistungsträger – wie im EuGH-Urteil C-36/23 – trotz rechtzeitiger Antragstellung keine Entscheidung über einen Anspruch auf polnische Familienleistungen getroffen hat, obwohl der Antrag an ihn weitergeleitet wurde, und die Erwerbstätigkeit der Ehefrau erst später nachgewiesen wurde?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung