EStG § 32a Abs 1 S 2 Nr 1 ; GG Art 3
Ist der für den Veranlagungszeitraum 2023 geltende Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des Inflationsausgleichsgesetzes verfassungsgemäß, insbesondere im Hinblick auf das verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Existenzminimum und dessen Konkretisierung durch das Sozialhilferecht?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger