UStG § 13b Abs 2 Nr 4 ; UStG § 13b Abs 2 Nr 8
Gehören die Baufein- und Baugrobreinigung, das Fegen, das Abfallsammeln und der Abtransport des Abfalls im Zusammenhang mit Gebäudearbeiten zu den Reinigungsleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger