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BFH Anhängiges Verfahren V R 4/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2026

UStG § 13b Abs 2 Nr 4 ; UStG § 13b Abs 2 Nr 8

Gehören die Baufein- und Baugrobreinigung, das Fegen, das Abfallsammeln und der Abtransport des Abfalls im Zusammenhang mit Gebäudearbeiten zu den Reinigungsleistungen i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.01.2025 (7 K 7159/22)

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