EStG § 18 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 ; GewStG § 3 Nr 20 Buchst d ; SGB 10 § 36 Abs 2 S 3 ; SGB 10 § 71 Abs 1
Ist ein von einem ausgebildeten Heilerziehungspfleger geleitetes Unternehmen des "Ambulant Betreuten Wohnens", das im Rahmen der Eingliederungshilfe überwiegend pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbringt, als gewerblicher Betrieb der Gewerbesteuer zu unterwerfen oder als "Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen" nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gewerbesteuerbefreit, obwohl es nicht das gesamte Spektrum der häuslichen Pflegehilfe abdeckt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung