ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1 S 1 ; ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1 S 2 Buchst a ; BewG § 97 Abs 1a Nr 1 Buchst b
Wird ein sich im Betriebsvermögen einer KG befindliches Grundstück trotz bestehender Betriebsaufspaltung Dritten zur Nutzung überlassen und handelt es sich folglich um Verwaltungsvermögen im Sinne des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG?
Ist das Verwaltungsvermögen nach dem maßgebenden Gewinnverteilungsschlüssel (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG) auf die Gesellschafter aufzuteilen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde