EGV 883/2004 Art 68
Führt die Entscheidung des EuGH in der Rs. C-36/23 (Urteil vom 25.04.2024) dazu, dass die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld bei bislang nicht ausgezahlten ausländischen Familienleistungen wegen Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht korrigieren und teilweise aufheben kann, solange die ausländischen Familienleistungen nicht gezahlt wurden?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung