EStG § 32a Abs 1 S 2 Nr 5 ; EStG § 20 Abs 8 ; EStG § 3c Abs 2 ; EStG § 32d Abs 1
Verfassungswidrigkeit des § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG bei Ausschüttungen auf Anteile im Betriebsvermögen:
Sind die Vorschriften des § 20 Abs. 8 EStG und des § 3c Abs. 2 EStG in den Veranlagungszeiträumen 2016 bis 2018 insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, als sie Gewinnausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwingend dem Teileinkünfteverfahren unterwerfen und damit im Zusammenspiel mit § 32a EStG höher belasten als identische Erträge, die der Abgeltungssteuer nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger