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BFH Anhängiges Verfahren V R 22/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2026

EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 ; UStG § 3 Abs 9a Nr 1

Darf ein Berufsgeheimnisträger (Rechtsanwalt) zum Nachweis des Verhältnisses von privaten Fahrten zu beruflichen Fahrten nach der Fahrtenbuchmethode ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vorlegen?

Ist ein Steuerbescheid, der aus der Nichterfüllung des Verlangens, das Fahrtenbuch ohne jegliche Schwärzungen und mit Angabe der Namen und Adressen der besuchten Mandanten offenzulegen, durch Ansatz der privaten Fahrzeugnutzung nach der 1-%-Regelung belastende steuerliche Folgen zieht, nichtig?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 13.11.2024 (3 K 111/21)

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