EStG § 9 Abs 1 S 1
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer: Wenn Eheleute gemeinsam Räumlichkeiten anmieten, die ausschließlich von einem Ehegatten als außerhäusliches Arbeitszimmer genutzt werden, ist dann nicht zwischen grundstücksorientierten und nutzungsorientierten Aufwendungen zu unterscheiden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung