Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VII R 13/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2026

AnfG § 3 Abs 1 S 2 ; AO § 191

Verfahrensrecht - Anfechtungsrechtliche Beachtlichkeit von Irrtümern:

Liegen die Voraussetzungen einer im Rahmen eines Duldungsbescheids geltend gemachten Anfechtung nach § 3 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) vor, wenn sowohl der Steuerschuldner als auch der Anfechtungsgegner irrtümlich von der Unpfändbarkeit des auf das Konto des Anfechtungsgegners gezahlten Betrages ausgegangen waren?

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Rechtsirrtum im Anfechtungsrecht geeignet, die Indizwirkung für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Beweislastumkehr des § 3 Abs. 1 Satz 2 AnfG zu entkräften?

Setzt die Anerkennung eines vorsatzausschließenden Irrtums voraus, dass dem Schuldner hinsichtlich des Irrtums kein Verschulden trifft? Muss eine erklärbare Grundlage für die Irrtumsannahme ersichtlich sein?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 20.03.2026 (12 K 190/24 AO)

Seite drucken