Kann die Änderung eines DBA zur Verwirklichung des Entnahmetatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung)?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 13 K 559/19 G,F
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Kann die Änderung eines DBA zur Verwirklichung des Entnahmetatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führen (sog. passive Entstrickung)?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 13 K 559/19 G,F
DBA-Auslegung - Neuabschluss eines DBA - Entstrickungsgewinn
1. Erfasst Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne?
2. Ist mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden?
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht - 4 K 1006/20
1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG hätte versteuert werden müssen, diese Versteuerung aber materiell-rechtlich unzutreffend unterblieben ist und der gegenüber dem Gesellschafter ergangene Einkommensteuerbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann?
2. Sind im Rahmen des formellen Bilanzzusammenhangs fehlerhafte Bilanzansätze dann erfolgswirksam zu berichtigen, wenn sich auch der Bilanzierungsfehler erfolgswirksam ausgewirkt hat?
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern - 1 K 330/18
VERLEGT AUF 17.12.2025
Versorgungszusage - verdeckte Gewinnausschüttung Gibt es einen Höchstprozentsatz für die Verzinsung einer Versorgungszusage und hat die Herkunft der Mittel (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) auf die Höhe der zulässigen Verzinsung einen Einfluss?
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 503/21
Pensionszusage - verdeckte Gewinnausschüttung Entfällt die Indizwirkung einer fehlenden Erprobung der Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers oder einer Pensionszusage unmittelbar nach Gründung der Kapitalgesellschaft, wenn eine Pensionszusage durch Entgeltumwandlung finanziert wird?
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 2196/17 K,G,F
VERLEGT AUF 14.01.2026
Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021-1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8 % anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5 % zu ermitteln?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2064/21
1. Verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) unmittelbar i.S. des § 57 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn sie Software für die speziellen Bedürfnisse ihrer Mitglieder (juristische Personen des öffentlichen Rechts), die selbst durch hoheitliche Tätigkeit gemeinnützige Zwecke (Wissenschaft und Forschung) verwirklichen, entwickelt, und sie diese Software ihren Mitgliedern entgeltlich zur Verfügung stellt?
2. Verlangt § 57 Abs. 3 Satz 1 AO i.d.F. des JStG 2020 eine satzungsmäßige Identifizierbarkeit der Körperschaft, mit der zusammengewirkt wird?
3. Kann ein planmäßiges Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 AO i.d.F. des JStG 2020 auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen?
4. Ist die "Wettbewerbsklausel" des § 65 Nr. 3 AO erfüllt und liegt ein Zweckbetrieb im Sinne des § 65 AO vor, wenn die Körperschaft mit ihren Leistungen als "quasi-hoheitliche" Selbstversorgungseinrichtung anzusehen wäre?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 335/21
Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG?
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht - 10 K 202/22
Hat ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 7 K 2627/20 E
Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO aus Billigkeitsgründen im Falle rein formeller und kurzzeitiger Mängel in der Satzung Greifen auch bei "geringfügigen" Verstößen gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 61 AO die vollumfassenden Sanktionen des § 61 Abs. 3 Halbsatz 2 AO, so dass zwingend alle Bescheide "von Anfang an" bzw. der letzten 10 Kalenderjahre zu ändern sind, wenn von einer Geringfügigkeit dahingehend ausgegangen wird, dass der Satzungsfehler erkannt und die Beseitigung des Fehlers umgehend eingeleitet wurde und in der Zwischenzeit auch keine schädliche Mittelverwendung stattgefunden hat?
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 3 K 483/17