Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2409/21
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Ist § 110 AO anwendbar, wenn ein Notar die zweiwöchige Frist nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG hinsichtlich einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht eingehalten hat?
Vorinstanz: Finanzgericht München - 4 K 2409/21
Ist § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung zur Neugründung teleologisch zu reduzieren?
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht - 2 K 939/20
Verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund einer Überversorgung Ist bei der Prüfung, ob im Rahmen einer Pensionszusage eine Überversorgung und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Minderheitsgesellschaftern auf einen fiktiven Rentenanspruch abzustellen oder auf die tatsächlich erreichte Sozialversicherungsrentenanwartschaft?
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 186/19
VERLEGT AUF 05.11.2025
Wann gilt ein Gewinnabführungsvertrag als tatsächlich durchgeführt?
Vorinstanz: Finanzgericht Köln - 10 K 1406/18
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 2 K 74/22
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 43/22
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 42/22
War ein Steuerberater im Februar 2023 verpflichtet, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung als Reaktion auf einen Gerichtsbescheid des Finanzgerichts in elektronischer Form über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an das Finanzgericht zu übermitteln?
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen - 1 K 44/22
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren?
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg - 12 K 1692/20
Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung:
Liegt eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a.F. vor, wenn eine grundbesitzende GmbH weitere eigene Anteile erwirbt und einer von mehreren Gesellschaftern dadurch mindestens 95 % der nicht von der GmbH selbst gehaltenen Anteile hält?
Beendet auch eine unvollständige oder unrichtige Anzeige gem. § 20 GrEStG die Anlaufhemmung zur Festsetzungsfrist?
Vorinstanz: Finanzgericht Münster - 8 K 2516/20 GrE