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Mündl. Verhandlung: IX R 34/18

Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags:
Ist der Nachversteuerungsbetrag des § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG Einkommen und damit Teil der Bemessungsgrundlage der tariflichen Einkommensteuer im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG, so dass hierauf gemäß § 3 Abs. 2 SolZG i.V.m. § 1 Abs. 2 SolZG der Solidaritätszuschlag entsteht?

Vorinstanz: Finnazgericht Hamburg - 3 K 294/16

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