Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für einen Lebensmittelladen bei "vorgefasstem Plan" im Zusammenhang mit einem kompletten Gesellschaftertausch:
Beruht die Änderung des Gesellschafterbestands auf einem "vorgefassten Plan" zur Bebauung des Grundstücks, was die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG a.F. zur Folge hat (tatsächliche Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes), oder ist die Grunderwerbsteuer für den fiktiven Grundstücksübergang i.S.v. § 1 Abs. 2a GrEStG mit dem Wert entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG a.F. i.V.m. § 138 Abs. 3 BewG a.F. zum Stichtag des Gesellschafterwechsels zu bemessen?
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz - 4 K 1834/16