Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gemäß § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen?
Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gemäß § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 7 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen?