Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung?
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 274/20Copyright: Bundesfinanzhof/Andreas Focke
Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2a EStG ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung?
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg - 1 K 274/20